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Nutzungsbedingungen

§ 1- Mieträume
 
Der Vermieter vermietet an den Mieter im MUSIKZENTRUM MITTELHESSEN– Schiffenbergerg Weg 111 in 35394 Gießen den gebuchten Raum über den Zeitraum der gewünschten Stundenzahl. Die Buchung der Zeiten erfolgt über die Website, telefonisch oder per E-Mail und wird mittels E-Mail Buchungsbestätigung rückbestätigt.
Vor Probenbeginn wird der Mieter von einem Mitarbeiter in den gewünschten Raum gelassen oder erhält ggf. vor Ort einen Schlüssel, welchen er nach Beendigung des Mietverhältnisses wieder an den Vermieter oder dessen Vertreter zurückgibt.
 
Bei Verlust des Schlüssels muss ein neuer Zylinder und neue Schlüssel des entsprechenden Raumes erstellt werden. Die Kosten in Höhe von 50.- Euro trägt der Mieter.
 
§ 2- Der Mietpreis
 
Der Mietpreis ist ersichtlich aus der Preisstaffelung der Internetseite des MUSIKZENTRUM MITTELHESSEN und beinhaltet die Nutzung der Standardausstattung des Raumes sowie die Nebenkosten. Für Buchungen über einen längeren Zeitraum (beispielsweise über eine Produktion von mehr als 2-3 aufeinander folgenden Tagen können gesonderte Angebote erfragt werden.
 
§ 3- Zahlung der Miete
 
Die Miete ist per Online – Buchung oder bar vor Probenbeginn an den Vermieter oder dessen Vertreter zu zahlen. Die Nutzung des Raumes ist nur per Vorkasse möglich.
 
§ 4- Untersagung der Nutzung
 
Bei Nichteinhaltung bzw. groben Verstoßes seitens des Mieters, wie z.B.: Zahlungsrückstand, vertragswidriger Gebrauch, Nichtbeachtung der Hausordnung -ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen bzw. die Nutzung des Raumes im Vorfeld zu untersagen.
 
§ 5- Absagen von gebuchten Reservierungen
 
Absagen von Reservierungen müssen 24 Stunden vor dem gebuchten Terminen schriftlich per E-Mail erfolgen oder in der genannten Frist telefonisch über das Büro des MUSIKZENTRUM MITTELHESSEN (0641 – 9220155) persönlich (nicht über Anrufbeantworter) gemeldet sein. Ansonsten ist der Mietbetrag fällig.
 
§ 6- Zuspätkommen zu einem vereinbarten Probetermin
 
Grundsätzlich ist ein Mitarbeiter des Hauses vor Ort, um dem Mieter Zugang zum Raum zu gewähren. Sollte ein Mieter nicht pünktlich erscheinen, so wartet der Mitarbeiter bis maximal 20 Minuten nach der vereinbarten Uhrzeit. Erscheint der Mieter in diesem Zeitfenster nicht, so ist die Mietgebühr zur Nutzung des Raumes dennoch fällig. Grundsätzlich gilt, dass ein Mieter, der den Raum aufgrund einer Verspätung erst entsprechend später nutzen kann, er dann nicht die Mietzeit um das gleiche Verhältnis verlängern kann.
 
§ 7- Sicherheitsleistung (Kaution)
 
Eine Kaution in Höhe des Mietpreises ist nicht zu zahlen.
 
§ 8- Benutzung der Mieträume
 
Der Mieter darf die Räume nur zu privaten Musik- bzw. Übungszwecken nutzen.
Der Mieter versichert, den oben genannten Raum nur zu den angemieteten Zeiten zu betreten. Die Benutzung des Raumes oder Weitergabe des Schlüssels an Dritte bedarf der vorherigen Absprache mit dem Vermieter. Untervermietung ist nicht gestattet.
 
Zur allgemeinen Benutzung stehen:
 
___      Piano,
___      Schlagzeug (inkl. Hardware, Ride und Hi Hat),
___      Gitarrenamps,
___      Bass Verstärker,
___      PA, div. Kabel, Notenpulte,
 
Die Nutzung des Parkplatz sowie der Toiletten im Obergeschoss stehen dem Mieter zur Nutzung zur Verfügung.
 
Der Mieter ist nicht berechtigt, andere Räume als den oben angemieteten zu betreten.
 
§ 9- Übergabe der Mieträume
 
Der Mieter erhält einen Schlüssel des Mietraumes und erklärt sich durch die Annahme der AGB´s haftbar für die Gegenstände innerhalb des Raumes im Zeitraum zwischen Erhalt und Rückgabe des Schlüssels. Alle Türen (Proberaum / Flurtüre / Haustüre) müssen nach Benutzung verschlossen bzw. abgeschlossen werden. Siehe auch §1.
 
§ 10- Hausordnung
 
1.     In den Räumen gilt absolutes Rauchverbot!
2.     Für die Essensaufnahme steht der Aufenthaltsraum zur Verfügung.
3.     Getränke dürfen nicht auf Instrumenten abgestellt werden.
4.     Durch Eigenverschulden hervorgerufene Schäden haftet der Mieter.
5.     Ebenso haftet der Mieter für Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung verursacht werden (z.B. Übersteuerung).
6.     Der Mieter haftet nicht für Verschleißschäden (z.B. defekte Gewinde, kaputte Schlagfelle).
7.     Ungewöhnliche Vorkommnisse sollten sogleich dem Vermieter mitgeteilt werden. Darunter fallen z.B.: Verstärker/Box/PA funktioniert nicht richtig, Schlagzeugfelle defekt, Getränk verschüttet, Fenster/Türen defekt, Stromausfall etc.
8.     Die Einhaltung der “Checklisten” in den Räumen/Aufenthaltsraum sind Bestandteil des Vertrages. Der Mieter verlässt die Räume:
a.     aufräumen, Fenster – so vorhanden – schließen,
b.     leere Flaschen in die Getränkekästen im Flur stellen,
c.     benutzte Kabel der Länge nach aufhängen,
d.     Notenpulte/Mikrostative aufräumen,
e.     Klimaanlage, Heizung oder Belüftung sowie Licht, Spots und Verstärker ausstellen,
f.      Digitales Piano zudecken, etc.
g.     Sonstiges:
 
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Der ordnungsgemäße Zustand des Raumes wird i.d.R. bei Schlüsselübergabe oder spätestens bei nächster Begehung seitens eines MUSIKZENTRUM MITTELHESSEN Mitarbeiters überprüft.
 
Der Vermieter haftet nicht für mitgebrachte Gegenstände, insbesondere nicht für Musikinstrumente.
 
Der Mieter verpflichtet sich, ordnungsbehördliche und sonstige Auflagen einzuhalten und den Vermieter von eventuellen Ansprüchen Dritter freizustellen und erklärt sich mit den vorliegenden AGB´s einverstanden.
 
§ 11 MUSIKZENTRUM MITTELHESSEN Nutzung in Bezug auf COVID 19
 
Das MUSIKZENTRUM MITTELHESSEN sorgt für erforderliche Hygienemittel, Abstandshinweise, Belüftungsmöglichkeiten und dergleichen. Dennoch liegt die Nutzung der Räumlichkeiten in Bezug auf die Einhaltung der jeweils geltenden COVID-19 Erlasse allein in der Verantwortung der jeweiligen Mieter. Der Grund hierfür liegt darin, dass der Betreiber des MUSIKZENTRUM MITTELHESSEN nicht nachvollziehen und verantworten kann, in welcher Konstellation von Personen und Personengruppen die Räume genutzt werden; beispielsweise von Personen aus einer häuslichen Gemeinschaft, aus mehr als aus zwei Haushalten, von Einzelpersonen oder von mehr als 10 Personen, etc. Dies gilt sowohl für die Anmietung der ausgestatteten Proberäume, als auch für die Nutzung der fest vermieteten Proberäume. Die Nutzer haben demnach vor der jeweiligen Probe zu prüfen, ob die Nutzung die jeweils geltenden Bestimmungen erfüllt. Die Haftung liegt somit beim Nutzer und nicht beim Betreiber.

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